Adobe

Lizenzbestimmungen für Adobe-Technologie

BENUTZERHINWEIS: ADOBE LIZENZIERT DIE ADOBE-TECHNOLOGIE NUR UNTER DER BEDINGUNG, DASS SIE ALLE BESTIMMUNGEN, DIE IN DIESEM VERTRAG ENTHALTEN SIND ODER AUF DIE IN DIESEM VERTRAG VERWIESEN WIRD, AKZEPTIEREN.

Wenn Sie auf „Ich akzeptiere“ oder eine andere Schaltfläche klicken bzw. einen anderen Mechanismus zur Annahme der Bestimmungen einer elektronischen Kopie dieses Vertrags verwenden, oder die Adobe-Technologie ganz oder teilweise installieren, herunterladen oder anderweitig kopieren oder verwenden bzw. darauf zugreifen, (a) akzeptieren Sie diesen Vertrag für die juristische Person, für die Sie berechtigt sind, zu handeln (z. B. einen Arbeitgeber), und bestätigen, dass dieser Vertrag für eine derartige juristische Person rechtsverbindlich ist (und Sie verpflichten sich, in Übereinstimmung mit diesem Vertrag zu handeln); oder (b) (i) wenn es keine juristische Person gibt, für die Sie berechtigt sind, zu handeln, akzeptieren Sie diesen Vertrag als natürliche Person in Ihrem eigenen Namen und bestätigen, dass dieser Vertrag für Sie rechtsverbindlich ist, und (ii) Sie erklären und gewährleisten, dass Sie das Recht, die Befugnis und die Vollmacht besitzen, für eine derartige juristische Person bzw. in Ihrem eigenen Namen rechtsverbindlich zu handeln, je nach dem, was zutrifft. Sie dürfen diesen Vertrag nur dann für eine andere juristische Person akzeptieren, wenn Sie Angestellter oder ein sonstiger Vertreter einer derartigen juristischen Person sind und über das Recht, die Befugnis und die Vollmacht verfügen, für eine derartige andere juristische Person zu handeln.

IHR ZUGRIFF AUF DIE ADOBE-TECHNOLOGIE UND DEREN VERWENDUNG UNTERLIEGEN DEN ZUVOR VON DEN VERTRAGSPARTEIEN IN EINEM SEPARATEN VERTRAG VEREINBARTEN LIZENZBESTIMMUNGEN FÜR UNTERNEHMEN. FALLS IHR ZUGRIFF AUF DIE ADOBE-TECHNOLOGIE ODER DEREN VERWENDUNG KEINEN DERARTIGEN LIZENZBESTIMMUNGEN FÜR UNTERNEHMEN UNTERLIEGT, GELTEN DIE UNTER http://www.adobe.com/legal/terms/enterprise-licensing.html VERÖFFENTLICHTEN AKTUELLEN LIZENZBESTIMMUNGEN VON ADOBE FÜR DIE INSTALLATION UND VERWENDUNG DER ADOBE-TECHNOLOGIE DURCH SIE. SIE BESTÄTIGEN, DASS DIESER VERTRAG DIESELBE GÜLTIGKEIT BESITZT WIE EINE SCHRIFTLICHE, AUSGEHANDELTE UND VON IHNEN UNTERSCHRIEBENE VEREINBARUNG.

DURCH ANKLICKEN ZUR ANNAHME ODER DURCH HERUNTERLADEN, KOPIEREN, INSTALLIEREN ODER VERWENDEN DER ADOBE-TECHNOLOGIE ERKLÄREN SIE IHR EINVERSTÄNDNIS MIT ALLEN BEDINGUNGEN DIESES VERTRAGS EINSCHLIESSLICH SÄMTLICHER BEDINGUNGEN, DIE DURCH BEZUGNAHME IN DIESEN AUFGENOMMEN WERDEN, UND AKZEPTIEREN DEREN RECHTSVERBINDLICHKEIT.

DIESER VERTRAG KANN GEGENÜBER ALLEN PERSONEN ODER JURISTISCHEN PERSONEN GELTEND GEMACHT WERDEN, DIE DIE ADOBE-TECHNOLOGIE INSTALLIEREN ODER VERWENDEN, SOWIE GEGEN JEDE PERSON ODER JURISTISCHE PERSON (Z.B. SYSTEMINTEGRATOR, BERATER ODER VERTRAGSPARTNER), DIE DIE ADOBE-TECHNOLOGIE IM NAMEN DRITTER ODER JURISTISCHER PERSONEN INSTALLIERT ODER VERWENDET.

Hinweis für US-Behörden als Endnutzer: Die Software und die Dokumentation sind Handelswaren im Sinne von 48 CFR § 2.101, bestehend aus handelsüblicher Computersoftware und Dokumentation für handelsübliche Computersoftware im Sinne von 48 CFR § 12.212 bzw. 48 CFR § 227.7202. In Übereinstimmung mit 48 CFR §12.212 oder 48 CFR §§227.7202-1 bis 227.7202-4, soweit anwendbar, wird US-amerikanischen Bundesbehörden als Endbenutzer eine Lizenz für handelsübliche Computersoftware und die Dokumentation für handelsübliche Computer-Software (a) ausschließlich als Handelsartikel und (b) ausschließlich mit solchen Rechten, die alle anderen Endnutzer gemäß den hier aufgeführten Bestimmungen erhalten, zur Verfügung gestellt. Unveröffentlichte Rechte nach den Urheberrechtsgesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika bleiben vorbehalten. Adobe verpflichtet sich, alle anwendbaren Gesetze zur Chancengleichheit anzuwenden, einschließlich der Bestimmungen der Rechtsverordnung 11246, einschließlich Ergänzungen, Paragraph 402 des Gesetzes zur Unterstützung der Wiedereingliederung von Vietnam-Veteranen von 1974 (38 USC 4212), und Paragraph 503 des Rehabilitationsgesetzes von 1973, einschließlich Ergänzungen, sowie der Vorschriften in 41 CFR, 60-1 bis 60-60, 60‑250 und 60-741. Die Gesetze und Vorschriften über aktive Förderungsmaßnahmen zugunsten von Minderheiten im vorgenannten Satz werden durch Bezugnahme in diesen Vertrag aufgenommen.